Praxis für Logopädie
Susanne Hesselnberg & Melanie Arens
ORGANISATORISCHES:
Verordnungen: Die logopädische Therapie kann nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen. Folgende Ärzte können bei Bedarf ein Rezept ausstellen: z. B. Kinderärzte, Pädaudiologen, Hausärzte, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Phoniater, HNO-Ärzte, sowie Kinder- und Jugendpsychiater oder sozialpädiatrische Zentren (SPZ).
Bitte bringen Sie das Rezept unbedingt zu Ihrem ersten Termin mit ! Aus dem Rezept ist für uns ersichtlich , wegen welcher Störung eine Behandlung durchgeführt werden soll.
Die Behandlung findet in den Praxisräumen statt oder erfolgt – wenn der Arzt dies verordnet – als Hausbesuch (bzw. Heimbesuch). In den meisten Fällen erfolgt die Behandlung in Einzeltherapien, deren Sitzung in der Regel 45 Minuten dauert.
In der ersten Therapiestunde wird ein logopädischer Befund erhoben. Je nach Störungsbild wird dabei die Sprach-, Sprech- oder Stimmleistung überprüft , ebenso wie die entsprechenden Fähigkeiten der Wahrnehmung und motorischen Fertigkeiten.
In einem Gespräch wird danach sowohl die sprachliche , als auch die allgemeine Entwicklung erfaßt, das soziale Umfeld des Patienten, sowie die Entstehungsgeschichte des Störungs-bildes. Aus den gesamten Erkenntnissen wird ein auf den Patienten abgestimmter Therapieplan erstellt.
Nach der letzten Behandlung werden wir Ihrem Arzt einen Bericht zukommen lassen, in dem wir den erreichten Therapiestand beschreiben, ebenso wie unsere Einschätzung der Prognose. Aufgrund dieser Informationen entscheidet der Arzt, ob einer Weiterführung der Therapie notwendig ist.
TERMINE:
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihren Terminen, in dringenden Fälle bis spätestens 24 Stunden vorher absagen.
Bitte beachten Sie, dass Termine aus organisatorischen Gründen NICHT per E-Mail abgesagt werden können.
Termine, die unentschuldigt nicht wahrgenommen werden oder die nicht rechtzeitig abgesagt werden, können privat in Rechnung gestellt werden.